Die Erstellung von Steuererklärungen ist eine gesetzliche Pflicht, die wir gerne für Sie übernehmen. Welche Erklärungen können Sie bei uns anfertigen lassen?
Betriebliche Erklärungen:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Einheitliche und gesonderte Feststellung
- Umsatzsteuer
Private Erklärungen:
- Einkommensteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Feststellung von Einheitswerten (z.B. für Grundsteuer)
Die Leistung beinhaltet:
- Erstellung der Erklärung sowie sämtlicher Anlagen zur Erklärung
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Kurze Beratungsleistungen bis 15 min.
- Erinnerungsservice für Steuervorauszahlungen
Zusatzleistungen:
- Anpassung von Vorauszahlungen
- Prüfung von Bescheiden und Einlegung von Rechtsbehelfen
- Stundungsanträge
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Steuervorausberechnungen
- Beratungsleistungen ab 15 min.